Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht

    Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem? Sie hatten einen Unfall und möchten nun Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer durchsetzen? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren aufgrund einer Straftat mit Bezug zum Straßenverkehrsrecht? Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Ordnungswidrigkeit erhalten? Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen? Dann sind Sie bei uns richtig!


    Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Bei uns erhalten Sie kurzfristig einen Termin zur Erstberatung. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und klären Sie über eventuelle Risiken auf.


    Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall regulieren wir den Ihnen entstandenen Schaden mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Neben den Rechtsanwaltskosten sind folgende weitere Schadenspositionen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten:


    • Reparaturkosten (auch fiktiv)
    • Wertminderung
    • Nutzungsausfallentschädigung/ Mietwagenkosten
    • Sachverständigenkosten
    • Schmerzensgeld
    • Verdienstausfallentschädigung
    • Haushaltsführungsschaden
    • etc.


    Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat mit Bezug zum Straßenverkehrsrecht, dann verlieren Sie ebenfalls keine Zeit uns zu kontaktieren. Machen Sie der Polizei gegenüber keine Angaben, bevor Sie sich anwaltlichen Rat einholen. Wir fordern die Ermittlungsakte an und besprechen mit Ihnen den Inhalt und das weitere Vorgehen. Sind Sie rechtschutzversichert, übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung im Rahmen von Verkehrsstraftaten (vorerst) die Ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten. Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.


    Haben Sie im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ein Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, dann rufen Sie uns ebenfalls sofort an. Bei Erhalt eines Anhörungsbogens beraten wir Sie, ob und welche Angaben Sie machen müssen. Bei Erhalt eines Bußgeldbescheides beachten Sie bitte die zweiwöchige Widerspruchsfrist und rufen uns vor Ablauf dieser Frist an. Wir beantragen auch hier Akteneinsicht und besprechen mit Ihnen den Inhalt der Akte und das weitere Vorgehen. Auch hier übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung die Ihnen entstehenden Rechtsanwaltskosten.


    Worauf Sie bei Ihrem verkehrsrechtlich Problem noch achten müssen und welche Rechte Ihnen zustehen, erklären wir Ihnen gerne bei einem Erstberatungsgespräch.

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