Zivilrecht

      Zivilrecht (weitere Bereiche)

      Neben dem Arbeits- und Verkehrsrecht sind wir auch im weiteren Bereichen des Zivilrechts tätig. Rufen Sie uns an und schildern uns Ihren Fall.


      1. Forderungssache (bis hin zur Zwangsvollstreckung)
        Die Forderungseintreibung und Vollstreckung umfasst neben der Geltendmachung und Betreibung berechtigter Forderungen auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen. Möchten Sie eine unberechtigte Forderung abwehren oder eine berechtigte Forderung eintreiben, dann rufen Sie uns an. Wir setzen Ihren Anspruch außergerichtlich, gerichtlich und im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch. Bei nicht titulierten Geldforderungen beachten Sie die drei-Jährige Verjährungsfrist. Für nähere Informationen rufen Sie uns an oder schreiben uns.

      2. Mietrecht
        Haben Sie als Mieter eine Kündigung eines Wohnraummietvertrages oder Gewerberaummietvertrages erhalten? Möchten Sie als Vermieter einen Mieter eines Wohnraummietvertrages oder Gewerberaummietvertrages kündigen? Möchten Sie als Vermieter eine Räumungsklage durchsetzen oder als Mieter eine Räumungsklage abwehren? Möchten Sie als Mieter nach Auszug die Rückzahlung Ihrer Kaution geltend machen? Dann sind Sie bei uns richtig! Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Erstberatungsgespräch.

      3. Reiserecht
        Die Ankunft Ihres Fluges, welches innerhalb der europäischen Union gestartet oder gelandet ist, hat sich um drei Stunden verspätet? Ihr Flug wurde annulliert? Die Airline, mit der Sie geflogen sind (bzw. geflogen wären), hat zumindest einen Sitz in Deutschland oder es handelt sich um eine europäische Fluggesellschaft? Dann haben Sie gegen die Fluggesellschaft einen Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen und beträgt zwischen 250 EUR - 400 EUR für Flüge innerhalb Europa und zwischen 250 EUR - 600 EUR für Flüge von einem EU- Land oder nach einem EU-Land. Ihr Anspruch verjährt in drei Jahren, wobei die Frist mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Flugverspätung bzw. Annullierung eingetreten ist. Möchten Sie Ihre Entschädigung geltend machen, dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Sofern Sie der Fluggesellschaft bereits eine Frist gesetzt haben, ist diese nach fruchtlosem Ablauf auch verpflichtet, die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, werden die Ihnen entstandenen Kosten darüber hinaus von Ihrer Rechtschutzversicherung erstattet.

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